Über uns Landesverband Nordrhein-Westfalen

Über uns Landesverband Nordrhein-Westfalen

Der Landesverband Nordrhein-Westfalen des Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.

Der Landesverband Nordrhein - Westfalen zählt neben den Landesverbänden Bayern, Baden - Württemberg und Niedersachsen zu den vier großen Landesverbänden innerhalb des Volksbundes.

Am 10. April 1946 erhielt der Volksbund mit der Anweisung Nr. 51 der britischen Kontrollkommission für Deutschland die Arbeitsgenehmigung für den britisch besetzten Bereich.

Am 21. Juni des gleichen Jahres kommt es auf Beschluss der britischen Regierung zum Zusammenschluss des nördlichen Teils der preußischen Rheinprovinz und der preußischen Provinz Westfalen zum Bundeslandes Nordrhein - Westfalen. 

Am 21. Januar 1947 trat die Vereinigung des Landes Lippe mit Nordrhein -Westfalen in Kraft. Diese Entscheidungen führten zur Gründung eines entsprechenden Landesverbandes in seiner heutigen Struktur innerhalb des Volksbundes, die 1948 formell vollzogen wird. 

Zur Geschichte des Landesverbandes finden Sie hier einen Auszug aus unserer Chronik, die zu unserem 50 - jährigen Bestehen erstellt wurde.

Heute wird die Arbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. in Nordrhein - Westfalen von ca. 290.000 Mitgliedern und Förderern unterstützt. 

Der Landesverband gliedert sich derzeit in 5 Bezirksverbände, 56 Kreisverbände sowie 680 Ortsverbände.

Wesentliche Stützen unserer Arbeit sind die rund 1.500 ehrenamtlichen Mitarbeiter.

Aufgaben des Landesverbandes

Die Aufgaben des Landesverbandes Nordrhein – Westfalen sind in der Organisations- und Geschäftsordnung festgelegt. Im Einzelnen sind dies:

  • die satzungsgemäßen Aufgaben des Volksbundes in seinem Bereich wahrzunehmen,
  • die Ziele des Volksbundes entsprechend der Satzung zu vertreten,
  • mit der Landesregierung und den zuständigen Behörden auf dem Gebiet der Kriegsgräberfürsorge zusammenzuarbeiten sowie öffentliche und private Stellen und Personen in Angelegenheiten der Kriegsgräberfürsorge zu beraten,
  • darauf hinzuwirken, dass die Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft – entsprechend den Vorschriften des Gräbergesetzes – dauernd bestehen bleiben; er kann Kriegsgräberstätten errichten, an ihrer Errichtung mitwirken und die Pflege von Kriegsgräberstätten übernehmen,
  • die Angehörigen der Kriegstoten in Fragen der Kriegsgräberfürsorge zu betreuen,
  • Gedenkfeiern zum Volkstrauertag sowie sonstige Veranstaltungen der Kriegsgräberfürsorge durchzuführen oder bei der Gestaltung mitzuwirken,
  • der Bevölkerung, insbesondere der Jugend, den Sinn der Kriegsgräberpflege als Beitrag zum Frieden durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit nahezubringen,
  • Maßnahmen der politischen Bildung durchzuführen, die der Zielsetzung der Präambel der Satzung entsprechen und der Erfüllung der Aufgaben des Volksbundes dienen,
  • Mitglieder, Spender und Förderer zu werben und zu betreuen,
  • Sammlungen durchzuführen, Spenden und finanzielle Zuwendungen zu erwirken und entgegenzunehmen und die Einnahmen hieraus bestimmungsgemäß abzuführen,
  • Mitglieder und andere Personen sowie Organisationen und Institutionen, die sich um die Kriegsgräberfürsorge verdient gemacht haben, zu ehren oder die Ehrung zu beantragen,
  • die Jahresrechnung zu erstellen und den Teilplan zum Jahreswirtschaftsplan des Volksbundes aufzustellen,
  • das Inventar der Geschäftsstellen im Landesverband zu verwalten.