Der Landesvorstand
Der Vorstand des Landesverbandes Nordrhein – Westfalen besteht aus dem Landesvorsitzenden, dem stellvertretenden Landesvorsitzenden, dem Schatzmeister, dem stellvertretenden Schatzmeister, mindestens drei Beisitzern, einem Vertreter des Jugendarbeitskreises, den Vorsitzenden der 5 Bezirksverbände und dem Landesgeschäftsführer.
- Der Landesvorstand wird, mit Ausnahme der Vorsitzenden der Bezirksverbände und des Landesgeschäftsführers, vom Landesvertretertag auf 4 Jahre gewählt.
- Der Landesvorstand führt verantwortlich die Geschäfte des Landesverbandes. Er kann den nachgeordneten Bezirks- und Kreisverbänden Weisungen erteilen und bedient sich zur Durchführung seiner Aufgaben der Landesgeschäftsstelle.
Einzelheiten zu den Aufgaben der Mitglieder des Landesvorstandes können Sie der Organisations- und Geschäftsordnung des Landesverbandes entnehmen:
Mitglieder des Landesvorstandes NRW
Der Vorstand des Landesverbandes besteht aus gewählten und geborenen Mitgliedern sowie dem Landesgeschäftsführer.
Gewählte Mitglieder sind der/die Vorsitzende und sein(e)/ihr(e) Stellvertreter/in, der/die Schatzmeister/in und sein(e) / ihr(e) Stellvertreter/in, die Beisitzer/innen sowie der/die Vertreter/in des Jugendarbeitskreises.


Ministerin für Schule und Bildung

Mitglied Geschäftsleitung RLT Group

Geschäftsführer Bund der Historischen Schützenbruderschaften

Präsident RSGV


Landtagspräsidentin a.D.

Brigadegeneral a.D.

General Manager NAPMA

Stiftung Wohlfahrtspflege NRW


Landtagspräsident

Staatsminister a.D.

Geschäftsführer Kulturbetriebe Dortmund


Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration


Landrat Kreis Paderborn

Ministerin für Bauen, Heimat, Kommunales und Digitalisierung

Leitung Abteilung 1 Ministerium des Inneren
Geborene Mitglieder sind der/die Vorsitzenden der Bezirksverbände, die im Verhinderungsfall durch ihre/n Stellvertreter/in vertreten werden können.

Vorsitzender des Bezirksverbandes Arnsberg

Vorsitzender des Bezirksverbandes Düsseldorf

Vorsitzender des Bezirksverbandes Münster

Vorsitzender des Bezirksverbandes Köln-Aachen
Vorsitzende des Bezirksverbandes Ostwestfalen-Lippe
Der Landesvertretertag
- Der Landesvertretertag ist die Mitgliederversammlung des Landesverbandes im Sinne des BGB und somit das oberste Wahl- und Entscheidungsorgan.
- Der Landesvertretertag besteht aus den Mitgliedern des Landesvorstandes, einem Delegierten eines jeden Bezirksverbandes sowie 30 weiteren Delegierten, die nach dem Höchstzahlenverfahren d’Hondt auf die Bezirksverbände verteilt werden.
- Die wichtigsten Aufgaben des Landesvertretertages sind:
- Wahl bzw. Abberufung des Landesvorstandes mit Ausnahme der Bezirksvorsitzenden und des Landesgeschäftsführers
- Beschluss der Geschäftsordnung des Landesverbandes
- Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Landesvorstandes, der Jahresrechnung(en), der Berichte der Prüfer und Entlastung des Vorstandes
- Wahl der Delegierten zum Bundesvertretertag.
- Der Landesvertretertag soll alle zwei Jahre, er muss alle vier Jahre stattfinden
Mitglieder des Landesvertretertages
Der Landesvertretertag besteht aus
- den Mitgliedern des Landesvorstandes
- je einem Vertreter der Bezirksverbände
- 30 weiteren Vertretern der Bezirksverbände, die nach dem Höchstzahlenverfahren nach d'Hondt auf die Bezirksverbände verteilt werden. 15 Sitze werden nach dem Mitgliederbestand zum 31.12. dews jeweils vorletzten Jahres, 15 Sitze nach dem erwirtschafteten Nettoergebnis der beiden letzten beiden abgeschlossenen Rechnungsjahre berechnet.