In erster Linie liegen die Zuständigkeiten des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. hinsichtlich der Anlage, Pflege und Erhaltung von Kriegsgräberstätten im Ausland. Er steht Bürgern und Behörden jedoch auch im Inland mit Rat und Tat zur Seite.
Unser Sachverständiger für Gestaltung, Instandsetzung und Pflege von Kriegsgräberstätten steht den Friedhofsträgern und Behörden bei allen diesbezüglichen Fragen zur Verfügung. Laut der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz“ ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge insbesondere bei der Neu- bzw. Umgestaltung von Kriegsgräberstätten zu hören. Er geht aber auch Beschwerden über den Pflegezustand von Kriegsgräberstätten aus der Bevölkerung nach.
Auch heute, viele Jahrzehnte nach dem Ende des II. Weltkrieges, werden immer noch - insbesondere in den ehemaligen Hauptkampfgebieten unseres Bundeslandes, Eifel und Niederrhein - Gebeine von Kriegsopfern gefunden. Diese werden von unserem Umbetter geborgen und – nachdem alle für eine spätere Identifizierung erforderlichen Daten festgestellt wurden – auf einer nahe gelegenen Kriegsgräberstätte beigesetzt.
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